Adresse und AGB
Transsta
your translation station
Brüchlins 41
87724 Ottobeuren
Vertreten durch: Claudia Preißinger ( geb. Binderberger)
Mitglied im BDÜ
Tel. 08332-925905
Email: info@transsta.de
Web: www.transsta.de
Nutzungshinweis:
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Alle Inhalte vermitteln lediglich einen allgemeinen und unverbindlichen Überblick über die Firma TransSta. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten wird keine Gewähr übernommen. Änderungen oder Ergänzungen erfolgen ohne vorherige Ankündigung
AGB
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von TransSta mit ihren gewerblichen Auftraggebern, auch dann wenn TransSta bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt. Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung sowie für zukünftige Geschäfte. Verbrauchern gegenüber sind die AGB nicht anwendbar.
Für den Fall dass die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers denen von TransSta entgegenstehen, sind für TransSta nur verbindlich, wenn TransSta sie ausdrücklich anerkannt hat.
TransSta ist berechtigt, ihre AGB zu ändern oder zu ergänzen. Diese Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt, wobei der Auftraggeber das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Änderungen fristlos kündigen kann. Kündigt der Auftraggeber nicht, werden die Änderungen und Ergänzungen als akzeptiert erachtet.
Zu ihrer Wirksamkeit bedürfen Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages stets der Schriftform.
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Auftraggeber erteilt die Übersetzungsaufträge in schriftlicher Form. Im Interesse einer reibungslosen Zusammenarbeit werden auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge angenommen, die jedoch schriftlich bestätigt werden müssen. Eine Erledigung des Auftrages beginnt erst nach Eingang einer schriftlichen Bestätigung.
Der Auftraggeber gibt uns die Zielsprache des Textes, Verwendungszweck, Zielgruppe, sowie gegebenenfalls besondere Terminologiewünsche oder bereits bestehende Terminologiedaten bekannt. Diese Informationen über die Verwendung des Textes sind vor allem dann wichtig, wenn der übersetzte Text veröffentlicht bzw. gedruckt werden soll. Für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen, wird nicht gehaftet.
Sofern nicht abweichend geregelt, sind Preiskalkulationen von TransSta stets unverbindlich und freibleibend.
3. Ausführungen durch Dritte
Zur Ausführung aller Geschäfte darf sich TransSta Dritter bedienen, sofern wir dies für zweckmäßig oder notwendig erachtet wird. Dabei haftet TransSta nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem Falle Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen staatlich geprüften Übersetzer/Dolmetscher oder Diplomübersetzer/Dolmetscher für die jeweilige Sprache handelt. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem von TransSta eingesetzten Dritten ist nur mit der Einwilligung von TransSta erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und TransSta.
4. Ausführung
Die Übersetzungsleistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausführung sorgfältig ausgeführt. Falls vom Auftraggeber keine Terminologie zur Verfügung gestellt wurde, werden Fachausdrücke in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare, beziehungsweise allgemein verständliche Version übersetzt.
5. Preise
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertiggestellten Textmenge verlangt werden. Alle in den Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
Wurde kein fester Preis vereinbart, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste von TransSta.
6. Zahlungsbedingungen
Der gesamte Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden bankübliche Zinsen berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
Bei Teillieferungen erfolgt die Rechnungsstellung für die erbrachte Leistung jeweils bei Übermittlung der entsprechenden Teilleistung. Bei umfangreichen Projekten ist TransSta berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung stehen die Leistung sowie die damit verbundenen Rechte (Copyright sowie Nutzungsrechte an den gefertigten Übersetzungen) unter Eigentumsvorbehalt. Nach vollständigem Zahlungseingang gehen diese Rechte auf den Auftraggeber über.
7. Lieferfristen
Die Lieferfristen sind stets nur voraussichtliche Termine. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Auftraggebern abgeschickt wurde.
8. Höhere Gewalt
TransSta haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Viren, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von TransSta nicht zu vertretenden Hindernisse entstehen. In solchen Ausnahmefällen ist TransSta berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn aus einem wichtigen Grunde der Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise eingestellt oder eingeschränkt werden muss.
Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail oder jeglicher anderer Fernübertragung ist der Auftraggeber für eine Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.
9. Haftung
Die Übersetzung der Texte wird von TransSta nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig durchgeführt.
Erhebt der Auftraggeber unverzüglich (offene Mängel, siehe 11. Rügepflicht), spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen (versteckte Mängel) (Eingang bei uns), keine schriftlichen Einwendungen so gilt die Übersetzung als angenommen und der Auftraggeber verzichtet auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.
Recht auf Nachbesserung: Rügt der Auftraggeber einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben, und TransSta ist berechtigt, von seinem Recht auf Nachbesserung Gebrauch zu machen. Dies gilt auch bei Eilaufträgen. Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung.
Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt. Wir haften in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
Eine Rückgriffhaftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unvollständige, unrichtige, oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Unterlagen oder Informationen oder durch fehlerhafte oder unleserliche Ausgangstexte verursacht wurden, haftet TransSta nicht.
Gibt der Auftraggeber den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, vor allem wenn sie zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er keinen Schadensersatz für Schäden verlangen, die dadurch entstehen, dass der Text für den Verwendungszweck nicht geeignet ist, bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss, was eine Rufschädigung bzw. einem Imageverlust des Unternehmens zur Folge haben kann.
Wurde TransSta von dem Auftraggeber nicht informiert, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, so geht jeglicher Mangel voll zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber TransSta keinen Korrekturabzug von der Drucklegung zukommen lies und der Text ohne die Freigabe von TransSta gedruckt wurde. Wird TransSta aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber TransSta in vollem Umfang von der Haftung frei.
10. Lieferverzug, Rücktritt
Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber in den Fällen des von TransSta zu vertretenden Leistungsverzugs und Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist von TransSta unangemessen lange überschritten worden ist und TransSta schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.
11. Abnahmepflicht und Rügepflicht
Sowohl im kaufmännischen als auch im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr sind offensichtliche Mängel an der Leistung unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen schriftlich unter Angabe der Mängel zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Leistung gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Rüge erfolgt ist. TransSta übernimmt keine Haftung für Schäden, die entstehen, weil der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat.
12. Zahlungsbedingungen
Die Kostenrechnung von TransSta ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung, zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden bankübliche Zinsen berechnet.
13. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von TransSta. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
14. Erfüllung und Gefahrenübergang
Falls keine abweichenden Vereinbarungen vorliegen, übermittelt TransSta die Leistungen stets per Post, Fax oder per E-mail. Die Gefahr des Untergangs der Leistung geht mit Versendung per E-mail, der Übergabe der Arbeit an das Postamt, bzw. der Aushändigung an einen Boten an den Auftraggeber über. In solchen Fällen kann der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche für verlorene Unterlagen oder wegen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist geltend machen.
15. Vertraulichkeit
Alle Texte sowie deren Inhalte werden vertraulich behandelt. Die Mitarbeiter von TransSta verpflichten sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Aufgrund der der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form kann kein absoluter Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen gewährleistet werden, da es nicht auszuschließen ist, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.
16. Datenschutz
Mit der Speicherung seiner Daten zu Verwaltungszwecken erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis.
17. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landshut. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18. Salvatorische Klausel
Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.
Stand 5. April 2005
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